Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Mit der Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ sollen Kommunen – insbesondere im ländlichen Bereich – bei der Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes unterstützt werden.
Gefördert werden investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die synergetisch einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

Aufgrund vermehrter Anfragen von Förderinteressierten wird das Skizzeneinreichungsfenster der Förderrichtlinie um einen Monat bis zum 31. Oktober verlängert. Dies erleichtert es den Kommunen, trotz der Urlaubszeit qualitativ hochwertige Projektskizzen auszuarbeiten und beispielsweise erforderliche Gemeinderatsbeschlüsse einzuholen. Wenn möglich, ist eine frühere Einreichung der Projektskizze dennoch erwünscht, um das Skizzenverfahren zügig abschließen und den Kommunen eine schnelle Rückmeldung geben zu können.
Für das Förderprogramm stehen bis Ende 2028 Fördermittel in Höhe von 100 Millionen Euro bereit.
Über die Auswahl der Skizzen wird im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entschieden. Weitere Informationen auf der Website der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH