Der aktuelle Antragsschluss für den Programmaufruf 2021 der Städtebauförderung ist der 30. September 2020. Alle über die Kosten-und Finanzierungsübersicht hinausgehenden, antragsbegründenden Unterlagen können den jeweiligen Bezirksregierungen bis zum 15.Januar 2021 nachgereicht werden. Alle Infos finden Sie hier.
Im Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ des Bundesumweltministeriums (BMU) wurde die Antragsfrist bis zum 30. November 2020 verlängert. Alle Infos finden Sie hier.
Alle Förderquoten der „Kommunalrichtlinie“ des BMU werden im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 um jeweils zehn Prozentpunkte angehoben. Damit sind in diesem Zeitraum Zuschüsse bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestition möglich. Alle Infos finden Sie hier.