Programmaufruf der Städtebauförderung 2022

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen stellen Städtebauförderungsmittel zur Verfügung, um insbesondere ländliche und städtische Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten zu unterstützen, um die Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Dazu dienen wie in 2021 schon drei Programmlinien:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne
     
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
     
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Seit 2021 ist die Umsetzung von Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung verpflichtende Fördervoraussetzung für alle neuen Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung in den drei Teilprogrammen. Im Aufruf genannt werden konkret:

Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (u.a. energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, klimafreundliche Mobilität, Nutzung klimaschonender Baustoffe, Schaffung / Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung von Grün-und Freiflächen, Begrünung von Bauwerksflächen, Erhöhung der Biodiversität)

Für das Programmjahr 2021 stehen rund 334,7 Mio. Euro für die Städtebauförderung und 30,6 Mio. Euro für den Investitionspakt zu Förderung von Sportstätten landes- und bundesseitig zu Verfügung. Von den gesamten Mitteln kommen rund 170,9 Mio. Euro vom Bund. Ab 2025 erhöhen sich die Anteile des Bundes um jährlich 5,5 Mio. Euro.

Programmaufruf 2022

Info-Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW