Umsetzung vor Ort

Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW

Die „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ hat im Auftrag des Umweltministeriums NRW eine Orientierungshilfe zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots gemäß § 6 Klimaanpassungsgesetz NRW erstellt. Den Kern des Verfahrens stellt ein Klimaanpassungs-Check von Beschlussvorlagen dar.

Hier geht es zum Klimaanpassungs-Check als Flipbook-Version: https://we.tl/t-ultsVWqFpy

So geht Klimafolgenanpassung in Kommunen

Als kommunale Verwaltung wie auch als kommunalpolitisches Gremium sollten Sie sich frühzeitig mit den möglichen Verwundbarkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels und den Möglichkeiten der Anpassung beschäftigen – aber auch mit den Chancen, die sich daraus für Ihre Kommune ergeben können. Vor allem in folgenden Bereichen können Kommunen ihre Klimavorsorge vorausschauend und abgestimmt gestalten.

Praxisbeispiele zu diesen Empfehlungen finden Sie hier…

Klimafolgenanpassung in der Kommune organisieren

Was muss die kommunale Politik, was die Verwaltung leisten, um die Kommune auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten?

Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels muss als Notwendigkeit bei Politik und Verwaltung in der Kommune erkannt und als Ziel formuliert werden. So kann ein politischer Beschluss zur Klimafolgenanpassung, wie er in einigen Kommunen bereits vorliegt, die fachliche Arbeit deutlich erleichtern. Die Verwaltung sensibilisiert die Bürger*innen, entwickelt Strategien und Maßnahmen, nutzt Planungsinstrumente und baut Akteursnetze auf, um bei allen Beteiligten ein Engagement zu klimagerechtem Handeln zu fördern.

Um einen Prozess zur Umsetzung erfolgreich anzustoßen, gilt es, vorhandene Strukturen, laufende Projekte und aktuelle, lokale Themen zu nutzen. In den meisten Kommunen existieren bereits funktionierende Koordinationsgruppen oder Netzwerke, beispielsweise zum Klimaschutz, in denen das Thema Klimafolgenanpassung angedockt und vorangetrieben werden kann. Auch die Beauftragung einer Person mit der Koordinierung der Aufgabe kann helfen, das Thema Klimafolgenanpassung zu verankern. Gleichzeitig gilt es, die Anpassung an den Klimawandel bei jeder strategischen wie auch konkreten Planungsentscheidung mitzudenken. Klimavorsorge ist damit nicht nur ein Thema für „Kümmerer“, sondern ein Querschnittsthema, das viele kommunale Fachbereiche betrifft und eine integrative Planung erfordert. Dabei lassen sich an vielen Stellen Synergien mit anderen Bereichen und Aufgaben nutzen, z. B. der Verkehrswende oder der emissionsarmen Stadtgestaltung. Es lohnt außerdem, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Wie sieht das Krisenmanagement bei einem Starkregenereignis aus bzw. was ist bei anhaltender Hitze zu tun? Wie sieht die Kommunikation aus – innerhalb der Verwaltung, mit und zwischen den Einsatzkräften sowie mit den Bürger*innen?

Weitere Hinweise zu Strukturen, Prozessen und Instrumenten zur Anpassung für Kommunen (Projekt KommAKlima)…
Mehr Infos zur fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit in der Kommune (Projekt Planer im Dialog)…

Kreise können räumlich und organisatorisch übergreifende Prozesse für ihre angehörigen Städte und Gemeinden koordinieren und so mit diesen gemeinsam die Klimavorsorge vor Ort organisieren. Neben Politik und Verwaltung in der Kommune gibt es weitere wichtige staatliche Akteure für die Zusammenarbeit bei der Klimafolgenanpassung wie beispielsweise die Regierungsbezirke oder auch Institutionen auf Landesebene. Zahlreiche Handlungsfelder – besonders offensichtlich wird es beim Hochwasserschutz – bedürfen einer großräumigen Zusammenarbeit.

Klimafolgenanpassung kommunal planen

Welche Maßnahmen sind für eine klimarobuste Stadt-, Gemeinde- bzw. Kreisentwicklung sinnvoll?

Klimavorsorge muss bei allen kommunalen Planungsvorhaben frühzeitig Beachtung finden – z. B. bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Zur Vermeidung von Überhitzung gilt es, klassische klimatische Maßnahmen umzusetzen, wie die Sicherung von Grünzügen, die Freihaltung von Frischluftschneisen und die Durchlüftung von dicht bebauten Stadt- bzw. Ortsteilen und Quartieren. Planen Sie darüber hinaus klimatisch wirksame Grün- und Wasserflächen sowie Schattenplätze und Orte zur Speicherung von starken Niederschlägen im öffentlichen Raum. Da Flächen vielerorts knapp sind, können solche Räume vielfältig (multifunktional) genutzt werden: Ein gut gestalteter Park dient beispielsweise sowohl der Abkühlung als auch der Speicherung von Starkregen.

Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sind damit vor allem im Rahmen von Städtebau (z. B. Stellung von Gebäuden oder Freihaltung von Bebauung zur Frisch- und Kaltluftversorgung, Farben und Materialien im Rahmen der Gestaltungsplanung), der Freiraum- und Landschaftsplanung (z. B. Planung von Wasserläufen, Grad der Begrünung oder Schaffung von Schattenplätzen), der Entwässerungsplanung (z. B. Regenwasserbewirtschaftung durch Mulden und Rigolen) und der Verkehrsplanung (z. B. Ableitung von Niederschlägen bei Kanalüberstau) umzusetzen. Konflikte können durch eine enge und vor allem frühzeitige ressortübergreifende Zusammenarbeit entschärft werden. Auch Konzepte für eine klimagerechte Quartiersentwicklung helfen bei der fachlich integrierten Planung. Für private Flächen können im Rahmen der Bauleitplanung Vorgaben zur Klimavorsorge festgesetzt oder Empfehlungen ausgesprochen werden.

Weitere Hinweise zur klimaangepassten Stadtplanung (Projekt Plan4Change)…
Handlungsleitlinien zur Planung multifunktionaler urbaner Retentionsflächen (Projekt MURIEL)…
Mehr Infos zur Klimaanpassung in der räumlichen Planung…

Eine Herausforderung und Chance zugleich ist die Umsetzung von Klimafolgenanpassung in bestehenden Siedlungsgebieten. Für den öffentlichen Raum lohnt das Mitdenken der Folgen des Klimawandels bei ohnehin anfallenden Baumaßnahmen, zum Beispiel die Integration von Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -ableitung bei der Straßenerneuerung. Gleichzeitig müssen auch private Eigentümer*innen aktiviert werden. Bei erfolgreicher Sensibilisierung können Maßnahmen zur Klimavorsorge dann zur Aufwertung von Quartieren führen.

Gebäude schützen

Wie müssen öffentliche und private Liegenschaften gebaut werden, um fit für den Klimawandel zu sein?

Die klimaangepasste Gestaltung von Neubauten bzw. eine entsprechende Sanierung ist eine wichtige Aufgabe sowohl bei kommunalen Liegenschaften als auch im privaten Bereich. Architektur und Stadtplanung sind hier gemeinsam gefordert, die Vorbildfunktion von öffentlichen Gebäuden zu nutzen und klimagerecht zu planen sowie Eigentümer*innen bzw. Nutzende entsprechend zu informieren. Private Investoren wie auch kommunale Wohnungsbauunternehmen müssen systematisch für eine klimavorsorgende Planung ihrer Entwicklungsprojekte sensibilisiert werden. Neue Instrumente wie ein „Klimavorsorgepass“ oder ähnliche Zertifikate für Gebäude und Liegenschaften können die erforderliche Aufmerksamkeit schaffen.

Wasser kann vom Keller bis zum Dach eines Gebäudes eine potenzielle Gefahr darstellen. Besonders anfällig für Flutungen sind die tiefliegenden Bereiche. Gebäudeöffnungen sollten deswegen gesichert, ein wirksamer Schutz gegen Kanalrückstau installiert und wenn möglich dezentrale Versickerung auf dem Grundstück betrieben werden. Sturmgefährdete Bereiche sollten zusätzlich gesichert werden.

Zum Leitfaden des BBSR: Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge…

Gebäude sind vor Aufheizung zu schützen, insbesondere das Innenraumklima in Wohn- und Büroräumen ist von Bedeutung. Dazu bedarf es wärmeisolierter Dachflächen und Fenster, der Verschattung von Fassaden durch Bäume oder Begrünung und einer rückstrahlenden Materialwahl und -farbe für exponierte Fassadengrün bietet ebenso wie Dachgrün zahlreiche Vorteile. Dach- oder Fassadenoberflächen. Ein Dachgarten mit Stauden, Sträuchern und Rasen, ggf. sogar Bäumen und einem Substrataufbau von mindestens 25 Zentimetern kann im Vergleich zur extensiven Dachbegrünung vielfältig genutzt werden, zum Beispiel als Terrasse. Vor allem in dicht bebauten Gebieten ist dies eine interessante Option, da auch der Retentions- und Kühlungseffekt höher ist. Eingebaute Niederschlagswasserspeicher können die Bewässerung des Gebäudegrüns sichern. Auch die Installation einer Solaranlage schließt eine Dachbegrünung nicht aus – im Gegenteil, der Kühleffekt der Dachbegrünung erhöht die Leistung der Anlage. Darüber hinaus ist die Montage der Module auf Dachgrün schonender als auf einer konventionellen Dachkonstruktion. Das Substrat des Begrünungsaufbaus trägt dazu bei, dass die Aufständerung der Solarmodule die Dachabdichtung nicht durchdringen.

Grün sichern und neu schaffen

Wie können Bäume, Grünflächen, Fassadenbegrünung und Entsiegelungsmaßnahmen zur Klimafolgenanpassung beitragen, wie ist der langfristige Unterhalt zu gestalten?

Grün ist in vielerlei Hinsicht ein wertvolles Naturkapital für Kommunen und hat einen ökologischen, sozialen und ökonomischen Wert für alle Bewohner*innen. Grün mit seinen Wiesen, Parks, Wäldern, Gärten, aber auch Wasserflächen übernimmt vielfältige Funktionen für eine klimagerechte Kommunalentwicklung: Es verbessert das Mikroklima und den Wasserhaushalt, führt zur Minimierung von Luft- und Lärmbelastungen, begünstigt Kaltluftentstehung und verringert den Wärmeinsel-Effekt. Als Lebensräume für Flora und Fauna trägt es zusätzlich dazu bei, die Artenvielfalt zu erhalten. Darüber hinaus fungieren Grün- und Freiflächen als wichtige soziale Begegnungs- und Kommunikationsräume für Freizeit und Sport, als Orte der Erholung und Integration und fördern damit ein Miteinander der Generationen und Kulturen.

Dieser vielfältige Nutzen für die Lebensqualität vor Ort muss auch in den Sommermonaten, wenn anhaltende Hitze und Trockenheit Bäume und anderes Grün strapazieren, durch entsprechende Pflegemaßnahmen erhalten werden. Grün kann einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Klimavorsorge leisten. Kommunen sollten deshalb die Planung neuer Flächen und den Erhalt von Freiraum- und Grünqualität sowie die Finanzierung von Pflege und Unterhalt vermehrt in ihre Strategie einbeziehen. Dabei sind auch die Kosten des Nicht-Handelns, wenn also keine Maßnahmen bspw. zur Überflutungsvorsorge oder Hitzeabwehr umgesetzt werden und Schäden entstehen, zu berücksichtigen. Der „Faktor Grün“ ist eine wertvolle Investition in die Zukunft von Kommunen.

Der gezielte Ausbau „grüner“ und „blauer“ Strukturen bietet wirksame Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung: Auf Straßen, Plätzen und auch privaten Flächen zahlen sich Grün mit genügend Verschattungs- und Verdunstungsleistung, urbane Gewässer und die konsequente Versickerung und Wiederverwendung von Niederschlagswasser vor Ort für die Klimavorsorge aus. Starke Niederschläge können temporär auf Grünflächen geleitet und zwischengespeichert und so Schäden an anderer Stelle verhindert werden.

Motivierend kommunizieren

Wie können Maßnahmen zur Anpassung kommuniziert, wie Akteur*innen zur Umsetzung motiviert werden?

Der Klimawandel betrifft uns alle. Jeder einzelne kann seinen Beitrag leisten und sollte wissen, wie man sich schützen kann. Diese Botschaft gilt es zu verbreiten und mit Handlungsoptionen zu untermauern: Zum einen innerhalb der Kommune bei der Politik und in den verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung, damit Klimafolgenanpassung als übergreifende Aufgabe mitgedacht wird. Zum anderen nach außen, damit alle Akteurinnen vor Ort mitgenommen werden. Kommunen sind hier wie auch in anderen Themen als Vorbilder gefragt. Durch eigene Anpassungsmaßnahmen gehen sie mit gutem Beispiel voran. Öffentlichkeitsbeteiligung schafft dabei von Beginn an Transparenz und sorgt für eine höhere Wahrnehmung und Akzeptanz des Themas. Dies kann kleinräumig gelingen, durch die frühzeitige Einbindung von Anwohnerinnen bei Planungsprozessen oder durch eine Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit.

Eigentümer*innen brauchen konkrete und anschauliche Informationen, nutzen Sie als Kommune dazu z. B. den Praxisratgeber Klimagerechtes Bauen.
Infos unter: difu.de/11177

Durch die Bekanntmachung ihrer Anpassungsaktivitäten sensibilisiert die Kommune die Bevölkerung für das Thema und motiviert zu eigenen Aktivitäten. Eine zentrale Aufgabe ist es, Bürgerinnen aber auch Akteurinnen aus Industrie und Gewerbe über Gefahren aufzuklären und Handlungsoptionen aufzuzeigen: Wie können eigene Flächen und Gebäude vor Schäden durch Extremwetterereignisse geschützt werden? Welchen Beitrag leistet eine Dach- oder Fassadenbegrünung zur Anpassung an Klimafolgen? Dazu ist eine positive und motivierende Kommunikation mit sachlichen Informationen und konkreten Empfehlungen zur Umsetzung gefragt. Die zielgruppenspezifische Ansprache ist dabei sinnvoll: Zum Beispiel werden empfindliche Bevölkerungsgruppen, wie Ältere, chronisch Kranke oder Kinder, zum Thema Hitzeschutz informiert oder Gebäudeeigentümerinnen zur Überflutungsvorsorge. Im besten Fall lassen sich Synergieeffekte aufzeigen, wie beispielsweise die Erhöhung der Lebensqualität durch mehr Grün in der Stadt oder Gesundheitsförderung durch Maßnahmen zum Hitzeschutz.

Klimavorsorge clever kombinieren

Wo finden sich Synergien mit anderen kommunalen Themen und Aufgaben, um Klimafolgenanpassung in die Umsetzung zu bringen?

Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung bringen einen Mehrwert für verschiedene Bereiche der Kommunal- und Regionalentwicklung. Häufig werden erste Maßnahmen zur Anpassung bereits vor Ort umgesetzt, laufen jedoch nicht unter diesem Namen. In vielen Kommunen ist Klimafolgenanpassung bislang ein „Huckepack-Thema“ – zum Beispiel, wenn es um die „Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität“ geht oder das Schaffen von „mehr Grün und Blau in der Stadt“. Die besten Realisierungschancen haben Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung, wenn sie mit anderen Themen und Aufgaben verknüpft werden, wie z. B. einer klimagerechten Quartiersentwicklung, der Energiewende, nachhaltiger Mobilität, dem demographischen Wandel oder dem Erhalt der Biodiversität. Überlegen Sie deswegen, wo eine Einbindung in bestehende Aufgaben, geplante Projekte und aktuelle Themen, die gerade vor Ort diskutiert werden und von allgemeinem Interesse sind, möglich ist.

Vor allem Klimafolgenanpassung und Klimaschutz müssen im Sinne einer integrativen Planung zusammen gedacht werden – sie weisen Konflikte auf, die gelöst werden müssen, aber auch Synergien, die es zu nutzen gilt. So ist eine möglichst lockere Bebauung mit einem hohen Freiflächenanteil zwar ganz im Sinne der Anpassung, dem Klimaschutz ist jedoch eher mit energie- und verkehrssparenden kompakten Siedlungsstrukturen gedient. Bauliche Maßnahmen zum Überflutungs- und Hitzeschutz sind bei kompakter Bebauung von besonderer Bedeutung. Die Auswirkungen einer solchen Bebauung können schon bei der Planung durch Modellierungen untersucht werden, wie auch die Effekte von Begrünungen und der Optimierung von Gebäudehöhen und -ausrichtungen, um negative Auswirkungen für das Stadtklima ggf. zu kompensieren. Hier muss im Einzelfall entschieden und der Einfluss von örtlichen Gegebenheiten im Blick behalten werden.

Grün schützt vor Hitze in der Stadt und lädt zum Aufenthalt ein [Colmar].

Synergien und Konflikte zeigen sich bei der Klimafolgenanpassung auch im Hinblick auf andere Ziele der Kommunalentwicklung, wie bei der Anpassung an die demografische Entwicklung, beim Lärmschutz, bei Anforderungen des Denkmalschutzes. Für die Begründung von Maßnahmen zur Klimavorsorge kann das Herausstellen von Synergien mit anderen Belangen und Themen hilfreich sein – beispielsweise ist der Erhalt oder die Erhöhung der Lebensqualität ein oft angeführtes und positiv besetztes Argument im Zusammenhang mit Begrünungsmaßnahmen, die auch der Klimafolgenanpassung zugutekommen.

Klimafolgenanpassung finanzieren

Für eine wirksame klimawandelgerechte Stadtentwicklung sind bauliche Maßnahmen in den meisten Kommunen sinnvoll. Bei jedem ohnehin anstehenden Planungs- und Bauprojekt lohnt es deswegen, die Klimafolgenanpassung mitzudenken bzw. die Ausführung klimawandelgerecht zu planen, um Zusatzkosten gering zu halten – beispielsweise, wenn Straßen oder Plätze erneuert, neue Bäume gepflanzt, kommunale Liegenschaften saniert oder ein neuer Bebauungsplan erstellt werden. Seit 2016 bietet das Landeswassergesetz (LWG) in NRW außerdem die Möglichkeit, Überflutungsvorsorge zu Lasten der Abwassergebühr umzusetzen. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge unter gewissen Voraussetzungen als Hochwasserschutzmaßnahmen finanziert werden.

Außerdem bestehen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Anpassung an den Klimawandel in Kommunen zu finanzieren, ausführliche Infos finden Sie hier…