Die „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ hat im Auftrag des Umweltministeriums NRW eine Orientierungshilfe zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots gemäß § 6 Klimaanpassungsgesetz NRW erstellt. Den Kern des Verfahrens stellt ein Klimaanpassungs-Check von Beschlussvorlagen dar.

Im Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) heißt es in § 6 Berücksichtigungsgebot:
(1) Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. (2) Gemäß § 13
Absatz 3 Satz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513) sind bei der Anwendung von Wirtschaftlichkeitskriterien bei vergleichenden Betrachtungen die Kosten und Einsparungen über die jeweilige gesamte Nutzungsdauer der Investition oder Beschaffung zugrunde zu legen. Dabei sind gemäß Satz 2 auch die zu erwartenden Kosten der negativen Folgen des Klimawandels auf geeignete Weise zu berücksichtigen.
Die Orientierungshilfe soll Kommunen bei der Einführung und Umsetzung dieses Berücksichtigungsgebots unterstützen. Sie skizziert dabei die wesentlichen Prämissen – Zuständigkeit, Frühzeitigkeit, Nachvollziehbarkeit – die es einzuhalten gilt, macht Vorschläge zum Verfahren und gibt Hinweise zur Umsetzung. Als Kern des Verfahrens wird ein Klimaanpassungs-Check von Beschlussvorlagen – bzw. am besten bereits für vorlaufende Planungen – empfohlen, der jeweils vor Ort zu diskutieren, anzupassen und ggf. mit weiteren Prüfverfahren (wie z. B. Nachhaltigkeit oder Klimaschutz) in geeigneter Weise zu kombinieren ist.
Die Arbeitshilfe soll auch den klimarobusten Wiederaufbau in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen vom Juli 2021 geschädigten Gebieten unterstützen.
Zur Orientierungshilfe „Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW“ (Flipbook PDF)
Zur barrierefreien, druckbaren Version (PDF)
Zur Pressemitteilung des MUNV: „Klimaanpassung ist vorausschauendes Handeln