„Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“: Bundesweiter Wettbewerb für Kommunen gestartet

** Neue Frist: 30. Juni 2020 **

Städte, Gemeinde und Landkreise können sich bei Wettbewerb für mehr Stadtnatur und Insektenschutz bewerben.

Mehr naturnahe Flächen sind ein Gewinn für Städte und Gemeinden: Sie sind ein zentraler Beitrag für das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für den Schutz der biologischen Vielfalt. Das Bundesumweltministerium fördert daher den bundesweiten Wettbewerb „Naturstadt – Kommunen schaffen Vielfalt“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt mit rund 2,2 Millionen Euro. Die 40 besten Projektideen werden als Zukunftsprojekte mit je 25.000 Euro prämiert. Der Wettbewerb ist sowohl Teil des Masterplans Stadtnatur als auch des Aktionsprogramms Insektenschutz der Bundesregierung. Inhaltlich wird der Wettbewerb vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet.

Zur Wettbewerbsteilnahme sind ab dem 1. Februar bis 30. Juni 2020 alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland aufgerufen, die überzeugende und wirkungsvolle Ideen für mehr naturnahe innerstädtische Flächen und zur Förderung von Insektenlebensräumen haben. Es muss sich dabei explizit um Projektideen handeln; bereits realisierte Projekte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die 40 besten Projektideen werden als Zukunftsprojekte im November in Berlin mit einem Preisgeld von 25.000 € ausgezeichnet.
Alle Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Wettbewerb können unter www.wettbewerb-naturstadt.de
abgerufen werden. Auf der Webseite werden auch Beispielprojekte aus anderen Kommunen als mögliche Ideengeber vorgestellt.
Projekt-Steckbrief unter: http://bit.ly/naturstadt

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, denen im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter Weise umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die rechtlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Maßnahmen der Information und Kommunikation tragen dazu bei, das gesellschaftliche Bewusstsein für die biologische Vielfalt zu stärken.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm: www.biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm.html