Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Entwürfe für ein novelliertes Klimaschutzgesetz und das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet und zur Beratung an den Landtag überwiesen.
Mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes sollen die CO2-Ziele deutlich verschärft werden. War im Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung bis 2050 von mindestens 80 Prozent im Vergleich zu 1990 vorgesehen, soll nun bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet dazu, bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben einen Klimaanpassungs-Check vorzusehen. Ziel ist die nachhaltige und langfristige Verstetigung des Klimaanpassungsprozesses.

Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das Klimaschutzgesetz von 2013 ist überholt. Um das im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossene Ziel zu erreichen, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, müssen wir alle noch ambitionierter werden und fokussierter am Klimaschutz arbeiten. Mit der Neuausrichtung der klimapolitischen Ziele, Rahmenbedingungen und Instrumente schaffen wir die Grundlagen dafür. Unser Ziel ist es, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und umweltfreundlichsten Industriestandort Europas zu entwickeln und das 55-Prozent-Ziel bis 2030 sogar zu übertreffen. Spätestens 2050 wollen wir in allen Sektoren treibhausgasneutral wirtschaften.“
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Auch in Nordrhein-Westfalen ist der Klimawandel längst spürbar. Durch Klimaanpassung müssen wir uns gegen die Folgen stemmen und Stadt und Land zukunfts- und widerstandsfähig machen. Die jüngsten Wetterereignisse haben gezeigt, wie der Klimawandel wirkt und dass Extreme zunehmen: Im Februar etwa betrug die Temperaturdifferenz binnen einer Woche mancherorts in Deutschland über 40 Grad. Mit einem eigenständigen Klimaanpassungsgesetz wollen wir Nordrhein-Westfalen so gut es geht klimafest machen. Dabei geht es um sehr konkrete Fragen: Wie gehen Kommunen mit Hitzetagen um, wo schaffen sie Abkühlung und durch welche Maßnahmen? Von zentraler Bedeutung sind der Ausbau grüner Infrastruktur und ein angepasstes Wassermanagement. Klimaanpassung ist Daseins- und Zukunftsvorsorge.“
Die Neuregelungen im Überblick:
Klimaschutzgesetz
Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes setzt sich die Landesregierung das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht. Die Emissionsminderung soll sozialverträglich erfolgen und nimmt nun – neben der CO2-Minderung – auch die Bindung von Treibhausgasemissionen in den Fokus.
Klimaanpassungsgesetz
Mit dem bundesweit ersten eigenständigen Klimaanpassungsgesetzes soll die Klimafolgenanpassung fortan zum festen Bestandteil für die öffentliche Verwaltung werden. So soll auf kommunaler Ebene bei allen politischen Entscheidungen und Planungsvorhaben künftig ein Klimaanpassungscheck dafür sorgen, dass die Auswirkungen des Klimawandels stets mitberücksichtigt werden. Das Land verpflichtet sich, eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Generell ruft das Klimaanpassungsgesetz alle Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung auf. Alle öffentlichen Stellen fordert das Gesetz auf, sich strategisch auf den Klimawandel vorzubereiten.
Die vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe werden nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt.
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Klimaanpassungsgesetz Nordrhein–Westfalen“ (KlAnG)
Zur Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW vom 9.3.2021