Waldförderung NRW kommt an

Das Forstministerium hat alle Anträge zur Direkten Förderung des Waldbesitzes in Nordrhein-Westfalen bewilligt. Forstliche Zusammenschlüsse, die bisher noch keine Förderung erhalten, können jederzeit in die Direkte Förderung einsteigen.

Der Wald ist einer der wichtigsten Klimaschützer Nordrhein-Westfalens. Die Wiederbewaldung der großen Kalamitätsflächen und der Waldumbau hin zu klimastabilen Mischwäldern ist daher ein zentrales Ziel der Landesregierung. Dazu gehört auch die Unterstützung von privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern durch eine zielgerichtete Beratung und die Betreuung ihrer Waldflächen.

Rund 60 Prozent der Waldfläche Nordrhein-Westfalens befindet sich in Eigentum privater Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, von denen wiederum die Hälfte in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen organisiert sind. Um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen zu fördern und damit verbunden eine Beratung und Betreuung erfolgen kann, die neben Wald und Holz NRW auch anderen Forstdienstleistern den Marktzugang diskriminierungsfrei ermöglicht, wurde 2019 die so genannte „Direkte Förderung“ eingeführt. Über eine entsprechende Richtlinie erhalten forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse so eine Zuwendung zur Beratung ihrer Mitglieder und der Betreuung ihrer Waldflächen.

Bis zum Jahreswechsel 2022/2023 haben alle 452 forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in Nordrhein-Westfalen, die bis dahin einen Antrag gestellt hatten, einen Zuwendungsbescheid erhalten. Der letzte Förderbescheid für eine „Direkte Förderung“ wurde Ende Dezember 2022 versandt. Insgesamt wurden hierbei Mittel in Höhe 66,8 Millionen Euro bewilligt, davon rund 24 Millionen Euro allein im Jahr 2022.
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Forstministerin Silke Gorißen: „Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Absterben von Fichtenbeständen fehlen in Zukunft Einnahmen, um die erforderlichen Investitionen in den Wald der Zukunft zu finanzieren. Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten deshalb zielgerichtete Unterstützung für den Wiederaufbau und Umbau zu robusten und klimaanpassungsfähigen Beständen. Dazu gehört auch die ‚Direkte Förderung‘ und ich freue mich, dass jetzt alle gestellten Förderanträge bewilligt wurden. Uns ist wichtig, den privaten und kommunalen Forstbetrieben in der von Klimawandel und Borkenkäferkalamität geprägten Situation zur Seite zu stehen. Wir brauchen die Mitwirkung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Wiederbewaldung und werden sie hierbei tatkräftig unterstützen.“

Die Bewilligungen im Rahmen der „Direkten Förderung“ erfolgen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. In diesem Zeitraum können die Zusammenschlüsse die bewilligten Fördermittel verwenden. Einen neuen Antrag müssen sie erst nach Ablauf dieses Bewilligungszeitraumes stellen.

Die früher praktizierte so genannte „indirekte“ Förderung von Forstdienstleistungen ist zum 31. Dezember 2021 nach einer zweijährigen Übergangsfrist eingestellt worden. Seitdem erhalten die forstlichen Zusammenschlüsse keine indirekte Förderung mehr, mit der sie die Beförsterung durch staatliche Forstleute ohne Antragsverfahren in Anspruch nehmen konnten. Dank der „Direkten Förderung“ können sie leichter zwischen staatlichen und anderen Dienstleistern wählen.

Für viele forstliche Zusammenschlüsse hat sich das neue Antragsverfahren zunächst als Herausforderung dargestellt, weil zum Beispiel mehrere Vergleichsangebote für Beratungsleistungen eingeholt werden müssen und Antragssteller ebenfalls Planungen über den erforderlichen Mittelbedarf im vorgesehenen Zuwendungszeitraum angeben sollen. Im laufenden Prozess wurde das Verfahren deswegen mehrfach vereinfacht, um den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern die Umstellung auf die „Direkte Förderung“ zu erleichtern und sie so schneller eine nachhaltige Waldbewirtschaftung führen können. Forstliche Zusammenschlüsse, die bisher noch keine Förderung erhalten, können jederzeit in die Direkte Förderung einsteigen.

Mit der Informationsseite www.waldbauernlotse.nrw wurde eine Online-Plattform geschaffen, auf der alle notwendigen Informationen, Dokumente und Hilfestellungen zur Antragstellung bereitgestellt werden. Diese Plattform soll weiter ausgebaut werden, um sie zur zentralen Plattform für Informationen zu allen forstlichen Förderverfahren in Nordrhein-Westfalen zu entwickeln.

Zur Pressemitteilung der Landesregierung NRW