Check von Beschlussvorlagen

Der „Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW“ ist eine neue Orientierungshilfe für nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und Kreise. Die Veröffentlichung dient als Unterstützung bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots gemäß § 6 Klimaanpassungsgesetz NRW.
Die Kommunalberatung hat die Publikation im Auftrag des Umweltministeriums NRW erstellt. In die Entwicklung sind Erfahrungen und Einschätzungen von Kommunen aus NRW sowie aus anderen Bundesländern eingeflossen. Die Online-Veröffentlichung ist als Flipbook sowie als barrierefreie Version verfügbar.
Förderung der Klimawandelvorsorge

Das Umweltministerium NRW fördert die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen sowie Maßnahmen zu deren Vorbereitung (notwendige Untersuchungen, Erhebungen, Analysen etc.). Dieses Förderangebot wird nun ergänzt um die Bausteine Dach- und Fassadenbegrünung sowie klimaresiliente Schulen und Kitas. Die Förderung richtet sich an nordrhein-westfälische Gemeinden (Kommunen) sowie deren Zusammenschlüsse (Gemeindeverbände).
Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo). Projektanträge für das Programm können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden.
Last Call Kommunalberatung

Die Angebote der „Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW“ gibt es noch bis August 2023. Haben Sie Interesse an einer Beratung für Ihre Verwaltungsmitarbeiter*innen? Oder wünschen Sie Unterstützung in Form eines Vortrags im Stadt- oder Gemeinderat oder in Ausschusssitzungen bei Ihnen vor Ort? Nutzen Sie die Gelgenheit, sich kostenfrei beraten zu lassen.
Unsere Vorträge und Termine bieten wir auch online an. Natürlich steht das Team auch telefonisch und per E-Mail für Förderfragen beratend zur Seite.
Jetzt aktiv werden und informieren!
Telefon: 0221/340 308 12
E-Mail: info@kommunalberatung-klimaanpassung-nrw.de