Förderaufruf „Aktive Regionalentwicklung: Resiliente Regionen“ – Skizzen bis 23.1.2022

Städte und Regionen sind in sehr unterschiedlichem Maß von den Krisen betroffen, und sie verfügen in einem unterschiedlichen Maß über die Fähigkeit, mit den Krisen umzugehen. Im Rahmen des Modellvorhabens wird regionale Resilienz als Fähigkeit eines regionalen Systems und seiner Bevölkerung verstanden, einschneidenden und schockartigen Ereignissen widerstandsfähig zu begegnen. Dies kann bedeuten, dass die Auswirkungen des Ereignisses vermieden oder abgepuffert werden können oder auch, dass sich die Regionen mithilfe flexibler und leistungsfähiger Organisationsstrukturen gemäß der Leitvorstellung einer nachhaltigen Regionalentwicklung schnell erholen, anpassen und gestärkt aus Krisen hervorgehen können.

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Zielgebiet der Fördermaßnahme sind ländliche Regionen. Adressiert ist die regionale/überörtliche Ebene, insbesondere die Träger der Regionalplanung und regionale Institutionen, die für die Erfüllung von Aufgaben der Regionalentwicklung legitimiert sind (z.B. Kommunalverbünde, regionale Entwicklungsagenturen, fest institutionalisierte interkommunale Kooperationsinitiativen).

Die Vorhaben sollen dazu beitragen, Regionen als attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte zu erhalten und sie gegenüber externen krisenhaften Einflüssen widerstandsfähiger zu gestalten. Dabei obliegt es den Regionen, die besonders relevanten Handlungsschwerpunkte selbst zu definieren und in ihrem Erfordernis zu begründen. Wesentlich ist eine Fokussierung auf Kernherausforderungen in den Regionen, für die innovative Lösungen entwickelt und umgesetzt
werden sollen. Beispiele für Themen können sein: Besondere Risikolagen wie
Auswirkungen des Klimawandels, Naturkatastrophen, Extremwetterereignisse
• Wirtschaftskrisen, auch kleinteilig/regional wie Strukturwandel, Fachkräftewandel
• Ausfall kritischer Infrastrukturen durch Übernutzung, Cyberattacken, Terroranschläge
• Wegfallen der Daseinsvorsorgeinfrastruktur durch demografische Entwicklung
• Pandemien

Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig konzipiert: In der ersten Stufe können Bewerber eine Projektskizze beim BBSR einreichen. Abgabefrist: 23.01.2022. Die Auswahl der Projekte, die anschließend zu einem Vollantrag aufgerufen werden, erfolgt durch eine Jury im Februar 2022.

Der Förderzeitraum beginnt voraussichtlich im 3. Quartal 2022 und beläuft sich auf maximal 36 Monate. Die Projekte müssen schwerpunktmäßig in den Jahren 2023 und 2024 anteilsmäßig die größte Zahl der beantragten Mittel einplanen und im Oktober 2025 abgeschlossen sein. Die beantragte Förderung an Bundesmitteln kann pro Antrag bis zu 700.000 Euro betragen.

Hilfe bei der Antragsstellung
Um bereits in der Skizzenphase in einen Austausch mit den einreichenden Institutionen zu kommen, findet am 6.12.2021 (9:30-12:30 Uhr) ein Online-Workshop statt. Bitte melden Sie sich unter resiliente-regionen@raum-energie.de an.

Gefördert werden in bis zu zehn Modellregionen die Erarbeitung und Erprobung eines integrierten Maßnahmenpaketes, das folgende Bausteine enthält bzw. berücksichtigt:
a) Regionale Risikoanalysen (z.B. SWOT-Analysen),
b) die Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Vermeidung, Reduzierung von und Anpassung an Risiken einschließlich planerischer Ansätze,
c) Maßnahmen zur Risikokommunikation und Etablierung eines Risikodialoges unter Berücksichtigung bestehender bzw. in Neu-Strukturierung befindlicher Prozesse (z.B. des Katastrophenschutzes) und
d) der Aufbau geeigneter Strukturen zur Bewältigung externer und interner Krisen im Sinne einer Resilienzgovernance mit agilen Verwaltungsstrukturen, um auf neue Kriesen besser reagieren zu können oder die Etablierung weiterer, resilienzfördernder Elemente in der Region.

Zum Förderaufruf auf der Homepage des BBSR