Förderprogramme

Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Anpassung an den Klimawandel in Kommunen zu finanzieren – mit Anpassungskonzepten, der Förderung von Personalmitteln und Dienstleistungen sowie investiven Maßnahmen für die Umsetzung. Dabei gibt es Programme, bei denen die Klimafolgenanpassung selbst im Vordergrund steht. Aber auch für einzelne Handlungsfelder der Klimafolgenanpassung stehen entsprechende Förderprogramme zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie die Förderprogramme thematisch sortiert.

© Nattanan Kanchanaprat/Pixabay

Übergreifende Förderprogramme

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in
Kommunen (RL KliWaVo)“

Was wird gefördert?

Förderschwerpunkt 1: Dach- und Fassadenbegrünung

Förderschwerpunkt 2: Klimaresiliente Schulen und Kitas: „Coole“ Schul- und Kitahöfe

Förderschwerpunkt 3: Hitzeaktionspläne als Modellprojekte

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:

Anträge konnten bis zum 30. April 2023 eingereicht werden.

Zuwendungsanträge sind an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Fachbereich 17 – KliWaVo
40208 Düsseldorf zu richten.
Der Durchführungszeitraum für Vorhaben endet spätestens am 30. September 2023.
Der Mittelabruf kann quartalsweise gestellt werden.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge

Projektaufruf „Regio.NRW“ – Transformation

Was wird gefördert?

– Vorhaben, die einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, regionale Transformationsprozesse mit Blick auf die spezifischen Profile der Regionen erfolgreich zu gestalten
– große thematische Bandbreite bei einem starken regionalen Bezug – Inhalte von Förderprojekten können etwa der Transfer von Wissen und innovativen Technologien aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die wirtschaftliche Anwendung in KMU oder Start-ups, die Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsformen wie der Circular Economy und die Förderung von Klimaanpassung auf regionaler Ebene sein.

Verbundvorhaben werden bevorzugt gefördert.

Der Aufruf richtet sich an kommunale Einrichtungen wie kommunale und regionale Wirtschaftsförderungen und Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Stiftungen, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen.

Vorgelegte Projektideen, die im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden sollen, müssen sich auf Regionen in Nordrhein-Westfalen beziehen, die eine Mindestgröße von drei Kreisen bzw. kreisfreien Städten oder alternativ von einer Million Einwohnern aufweisen. Eine Überschneidung von Regionen ist bei unterschiedlichen Projektideen zulässig.

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung: zweistufiges Verfahren – Skizzenphase und Bewilligungsphase

Die erste Einreichrunde lief bis zum 31. Januar 2023, die zweite Runde endet am 31. Januar 2025.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.ptj.de/regio-nrw

Förderbekanntmachung „Wohnviertel im Wandel“

Was wird gefördert?

Die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. Insbesondere soll die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Gefördert wird beispielsweise:

  • die generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender sowie die Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • die Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)

Wie wird gefördert?
Zuschussförderung (EFRE- und Landesmittel)

Antragstellung: Zweistufiges Verfahren – die eingereichten Skizzen werden begutachtet, positiv bewertete Skizzen erhalten eine Förderempfehlung ABER noch keine Förderzusage

Die zweite Einreichrunde endet am 30. September 2023, die dritte am 30. September 2024.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/wohnviertel-im-wandel/

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Was wird gefördert?

Maßnahmen mit Synergien zwischen
1) Klimaschutz,
2) Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie
3) Steigerung der Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinde

Gefördert werden Maßnahmen zur Erreichung der Förderziele, insbesondere:
• naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung von Dörfern und Städten
• ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv genutzten Flächen
• Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft
• Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern
• Entsiegelung von Böden

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/ank-lk/

Aufruf „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ Klima- und Transformationsfonds

Was wird gefördert?
investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial.

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
Anträge können bis zum 15. September 2023 eingereicht werden.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/anpassung-urbaner-raeume-an-klimawandel.html;jsessionid=4A0CFDFC4BEC8211F06BBB3DDAE33507.live21302

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“

Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement – A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben), A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben), A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung – Modul 1: Erstellung eines Konzeptes, Modul 2: Umsetzung eines Konzeptes

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
Das Förderfenster ist aktuell geschlossen.
2023 werden die Rahmenbedingungen für eine Antragstellung in den Förderschwerpunkten A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ und B „Innovative Modellprojekte für die Klimaanpassung“ finanziert aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sowie der Zeitpunkt der Öffnung eines Förderfensters bekannt gegeben.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/das/

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung

Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme und Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinn eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens. Zum Beispiel Teilnahme am European Climate Adaptation Award.

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
Wichtiger Hinweis: Es stehen nicht mehr genügend Haushaltsmittel zur Verfügung, um weitere Anträge bewilligen zu können. Lediglich in räumlich begrenzten Gebieten kann noch ein Förderzugang möglich sein. Weitere Informationen unter Projektaufruf „REVIER.GESTALTEN“.

Projektträger/Ansprechpartner – Projektträger Jülich https://www.ptj.de/projektfoerderung/wettbewerbe-nrw/qualitaetsmanagement-klimaanpassung
Weitere Infos – zum Förderaufruf
Leitfaden zur Förderung

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“

Was wird gefördert?
– Mobilität (zur Luftreinhaltung)

Wie wird gefördert?
Zuwendung

Antragstellung:
Laufzeit – bis 31.12.2027

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – ZUG GmbH www.z-u-g.org/aufgaben/nationale-klimaschutzinitiative-nki

Beratung durch Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) https://klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk

Weitere Infos – Richtlinie https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie.pdf

Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen

Was wird gefördert?
Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen:
– Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
– Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur Es können auch Zuwendungen für Kooperationsprojekte in anderen Aufgabenbereichen gewährt werden.

Wie wird gefördert?
Festbetragsfinanzierung

Antragstellung:
Laufzeit – 31.08.2024

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – zuständige Bezirksregierungen; weitere Informationen https://interkommunales.nrw/

Weitere Infos – Richtlinie https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17899&ver=8&val=17899&sg=0&menu=1&vd_back=N

Dorferneuerung

Was wird gefördert?
– die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und dörflichen Plätzen einschließlich zugehöriger Seitenbereiche
– Nahwärmeleitungen
– dörfliche Plätze, Freiflächen sowie von Ortsränder mit Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung
– dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen mit notwendigem Innenausbaus
– Mehrfunktionshäuser und Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working-Spaces“) mit notwendigem Innenausbaus
– besonders erhaltenswerte Bausubstanz, ortsbildprägende oder regionaltypische Gebäude sowie die Umgestaltung zu einem ortsbildprägenden oder regionaltypischen Erscheinungsbild mit notwendigem Innenausbau und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
– die Verlegung von Nahwärmeleitungen
– Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
– Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild,
– die Umnutzung dörflicher Bausubstanz unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild sowie des Innenausbaus,
– der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
– Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“

Wie wird gefördert?

Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung (keine Kumulierbarkeit mit Bundesmitteln)

Antragstellung:
Antragsfrist für das Förderjahr 2022 endete am 30. September 2021. Zurzeit keine Anträge möglich.

Projektträger/Ansprechpartner https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung

Weitere Infos – Förderaufruf https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/21-05-18_Programmaufruf%20Dorferneuerung%202022.pdf

Städtebauförderung

Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Programmlinien:
– Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
– Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
– Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Wie wird gefördert?
Zuschuss (Förderbetrag mindestens 100.000 Euro; Förderhöchstgrenze für Verwaltungsgebäude max. 8 Millionen Euro)

Antragstellung:
Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen.

Projektträger/Ansprechpartner – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung

Weitere Infos –  Programmaufruf für 2023 (Antragstellung 2022) liegt noch nicht vor. Programmaufruf 2022 Staedtebaufoerderung_Programmaufruf_2022.pdf (mhkbg.nrw)

Kommunal Invest/Plus

Was wird gefördert?
– Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
– allgemeinen Verwaltung
– öffentlichen Sicherheit und Ordnung
– Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
– Stadt- und Dorfentwicklung
– touristische Infrastruktur
– soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
– Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
– kommunale Verkehrsinfrastruktur
– Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
– Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.

Wie wird gefördert?
zinsvergünstigter Kredit

Antragstellung:
Laufzeit – k.A.

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – NRW.Bank www.nrwbank.de/kommunalinvest

Weitere Infos – https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKKommunal-Invest-NRWBANKKommunal-Invest-Plus/15198/nrwbankproduktdetail.html

IKK – Investitionskredit Kommunen

Was wird gefördert?
Der Investitionskredit KfW 208 umfasst Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Wie wird gefördert?
zinsvergünstigter Kredit

Antragstellung:
Laufzeit – k.A.

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Infrastruktur/F%C3%B6rderprodukte/Investitionskredit-Kommunen-(208)/

Weitere Infos – Merkblatt https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000070-M-Investitionskredit-Kommunen-208.pdf

LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik

Was wird gefördert?
– Strategien, Finanzierungs- und sonstige Instrumente sowie weitere übertragbare Lösungen
– für Einzelgebäude, Städte, ländliche Gebiete und Regionen
– in den Bereichen Stadtentwicklung, Bodenmanagement, Wassermanagement in Dürreregionen, Land-, Forst- und Tourismuswirtschaft, Infrastruktur, Küstenregionen

Wie wird gefördert?
Zuwendung

Antragstellung:
Abgabefrist für die Vollanträge (einstufiges Antragsverfahren ohne Skizzen) für ‚Standard Action Projects‘ (z.B. im Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung) war der 30. November 2021. Zurzeit sind keine Anträge möglich.

Projektträger/Ansprechpartner – Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) https://www.z-u-g.org/aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-ausschreibungen-2021/

Weitere Infos – Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/life/wp-call/2021-2024/call-fiche_life-2021-sap-clima_en.pdf
https://cinea.ec.europa.eu/life/climate-change-mitigation-and-adaptation_de


Förderprogramme Wasserwirtschaft

Förderprogramm Auen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“

Was wird gefördert?
– Projekte, die dazu beitragen, Flussauen an Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und als Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.
– Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen; Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze; Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse; Extensivierung der Auennutzung; Entwicklung naturnaher Uferbereiche; Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen;…
– Projektgebiete müssen in der Förderkulisse des Blauen Bandes liegen. Das sind die Bundeswasserstraßen und ihre Auen, in NRW vor allem der Rhein, die Oberweser und kleinere Abschnitte an Ems und Ruhr (siehe Kulissenkarte Blaues Band).

Wie wird gefördert?
Zuwendung in Höhe von bis zu 75% der Gesamtausgaben bzw. -kosten

Antragstellung
Laufzeit – seit 1. Februar 2019

Projektträger/Ansprechpartner – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; Bundesamt für Naturschutz

Zweistufiges Antragsverfahren – 1. Projektskizze, 2. bei positivem Votum Aufforderung zu Projektantrag
Erklärvideo zur Antragstellung

Weitere Infos – Richtlinie https://www.bfn.de/blauesband/foerderprogramm-auen.html

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie

Was wird gefördert?
– Grundsätzliche oder überregionale Planung

– Untersuchungen zur Hochwassergefährdung
– Wasserbauliche Maßnahmen
– Flächenbereitstellung
– Öffentlichkeitsarbeit
– Bildungsarbeit

Wie wird gefördert?
Zuwendung

Antragstellung:
Laufzeit – 31.12.2027; Antragstellung jeweils zum 30.10. eines Jahres

Fristen – Stichtag für Antragstellung/Bedarfsanmeldungen bei der jeweiligen Bezirksregierung ist der 30.10. eines Jahres, der letzte Stichtag war 2021. Zurzeit sind keine Anträge mehr möglich.

Projektträger/Ansprechpartner – zuständige Bezirksregierungen

Weitere Infos – Richtlinie https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?print=1&anw_nr=7&val=&ver=0&vd_id=16335&keyword=

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“

Was wird gefördert?
Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung, z.B. Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung. Bei den förderfähigen Maßnahmen sind unter anderem sind „die Ziele des Klimaschutzes wie zum Beispiel die Verringerung der Treibhausgasemissionen […] oder die Begrenzung der negativen Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen.“

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
bis 30.06.2023

Projektträger/Ansprechpartner – NRW.BANK

Weitere Infos – Richtlinie https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=7&ugl_nr=772&bes_id=36767&menu=0&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Richtlinien %20%FCber%20die%20Gew%E4hrung%20von%20Zuwendungen%20f%FCr%20eine%20Ressourceneffiziente%20Abwasserbeseitigung#det


Förderprogramme Grüne Infrastruktur und Forstwirtschaft

„Klimaangepasstes Waldmanagement“

Was wird gefördert?

Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispiele: Verzicht auf Kahlschläge, Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität, Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowie Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung.

Wie wird gefördert?
Zuschussförderung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Antragstellung: Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind über das elektronische Antragssystem unter www.klimaanpassung-wald.de bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) einzureichen. Es gibt keine Antragsfristen, Zuwendungen sind von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängig.

Förderbekanntmachung „Wohnviertel im Wandel“

Was wird gefördert?

Die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. Insbesondere soll die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Gefördert wird beispielsweise:

  • die generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender sowie die Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • die Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)

Wie wird gefördert?
Zuschussförderung (EFRE- und Landesmittel)

Antragstellung: Zweistufiges Verfahren – die eingereichten Skizzen werden begutachtet, positiv bewertete Skizzen erhalten eine Förderempfehlung ABER noch keine Förderzusage

Die zweite Einreichrunde endet am 30. September 2023, die dritte am 30. September 2024.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/wohnviertel-im-wandel/

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Was wird gefördert?

Maßnahmen mit Synergien zwischen
1) Klimaschutz,
2) Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie
3) Steigerung der Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinde

Gefördert werden Maßnahmen zur Erreichung der Förderziele, insbesondere:
• naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung von Dörfern und Städten
• ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv genutzten Flächen
• Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft
• Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern
• Entsiegelung von Böden

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 eingereicht werden.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/ank-l

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Was wird gefördert?
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben), die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.
Folgende Teilvorhaben können gesondert beantragt werden: Voruntersuchung, Hauptvorhaben, Wissenschaftliche Begleitung.

Förderschwerpunkte

  • Artenvielfalt bewahren
  • Biotope schützen
  • Ökologische Stadterneuerung stärken
  • Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern
  • dem Klimawandel begegnen

Wie wird gefördert?
Zuschuss – Das Hauptvorhaben kann bis zu zwei Dritteln der Gesamtausgaben gefördert werden. Die Ausgaben für Voruntersuchung und wissenschaftliche Begleitung können in voller Höhe bezuschusst werden.

Antragstellung
Laufzeit seit 16. Dezember 1987

Zweistufiges Antragsverfahren – 1. Projektskizze, 2. bei positivem Votum Aufforderung zu Projektantrag

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Weitere Infos – Richtlinie https://www.bfn.de/foerderung/e-e-vorhaben/aus-marginalspalte/richtlinien-zur-foerderung.html

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:
– Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
– Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
– Sichern von Ökosystemleistungen
– Stadtnatur (neuer Schwerpunkt)
– weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.

Ziel des des neuen Programmschwerpunkts „Stadtnatur“ ist die Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und die Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung von Städten und Gemeinden (u.a. durch naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen). Ein weiteres Ziel ist die Bewusstseinsbildung: der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur soll z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden. Das dritte Förderziel ist die Erstellung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich der Durchführung beispielhafter Maßnahmen.

Wie wird gefördert?
Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % (bei bei Vorliegen eines außerordentlichen Bundesinteresses oder Finanzschwäche auch höher)

Antragstellung
Die Förderrichtlinien gelten seit August 2018, aktuelle Fassung von Juli 2021 (Ergänzung Schwerpunkt „Stadtnatur“).

Projektträger „Leben, Natur, Vielfalt“ beim Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) – Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

Zweistufiges Antragsverfahren – 1. Projektskizze, 2. bei positivem Votum Aufforderung zu Projektantrag
Erklärvideo zur Antragstellung

Weitere Infos – Richtlinien: https://biologischevielfalt.bfn.de/fileadmin/NBS/documents/Bundesprogramm/BPBV_23022018.pdf
Informationen zum Programmschwerpunkt „Stadtnatur“: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/stadtnatur.html

Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald

Was wird gefördert?
Umbau von Reinbeständen in Mischbestände sowie notwendige Vorarbeiten und Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz.

Wie wird gefördert?
Zuschüsse auf Festbetragsbasis

Antragstellung:
Aktuell sind keine Förderanträge möglich, ggf. folgt eine weitere Fortführung

Projektträger/Ansprechpartner – Landesbetrieb Wald und Holz NRW / Revierförster oder zuständiges Regionalforstamt

Weitere Infos – https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/

Waldklimafonds

Was wird gefördert?
1. Anpassung der Wälder an den Klimawandel
2. Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Bindung von Wäldern
3. Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte
4. Forschung einschließlich Monitoring zur Unterstützung der in den Nummern 1. und 2. aufgeführten Förderziele und Information und
5. Kommunikation zur Unterstützung der in den Nummern 1., 2. und 3. aufgeführten Förderziele

Wie wird gefördert?
Zuwendung

Antragstellung:
Laufzeit – die Laufzeit wurde bis zum 31.12.2022 verlängert (https://www.waldklimafonds.de/fileadmin/wkf/dateien/downloads/BAnz_AT_30.03.2021_B2.pdf)

Fristen – siehe Förderaufrufe

Projektträger/Ansprechpartner – Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) https://www.fnr.de/projektfoerderung/waldklimafonds/?__mstto=702

Weitere Infos – Richtlinie https://www.waldklimafonds.de/fileadmin/wkf/dateien/downloads/WKF_F%C3%B6RiLi_2017-03-20.pdf

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen. Neue Fördergegenstände seit Juni 2022:
– Räumung von Kalamitätsflächen
– insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
– Holzlagerplätze
– Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
Laufzeit – 31.12.2023

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/extremwetter

Weitere Infos – aktualisierte Richtlinie (Juni 2022) https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Waldbesitz/Dokumente/Foerdermassnahmen/12-Extremwetterrichtlinie/Ex-RL_konsolidiert_10-06-2022.pdf

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

Wie wird gefördert? Zuschuss, die Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bzw. 90 Prozent bei Finanzschwäche)

Antragstellung: Anträge können vom 15. Mai 2023 bis zum 15. August 2023 eingereicht werden.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/anpaso/

Städtebauförderung

Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.

Programmlinien:
– Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
– Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
– Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Wie wird gefördert?
Zuschuss (Förderbetrag mindestens 100.000 Euro; Förderhöchstgrenze für Verwaltungsgebäude max. 8 Millionen Euro)

Antragstellung:
Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. September 2021 zu stellen.

Projektträger/Ansprechpartner – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung

Weitere Infos –  Programmaufruf 2022 Staedtebaufoerderung_Programmaufruf_2022.pdf (mhkbg.nrw)


Förderprogramme Liegenschaften und Quartiere

Förderbekanntmachung „Wohnviertel im Wandel“

Was wird gefördert?

Die Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. Insbesondere soll die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Gefördert wird beispielsweise:

  • die generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender sowie die Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • die Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün)

Wie wird gefördert?
Zuschussförderung (EFRE- und Landesmittel)

Antragstellung: Zweistufiges Verfahren – die eingereichten Skizzen werden begutachtet, positiv bewertete Skizzen erhalten eine Förderempfehlung ABER noch keine Förderzusage

Die zweite Einreichrunde endet am 30. September 2023, die dritte am 30. September 2024.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/wohnviertel-im-wandel/

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Was wird gefördert?
Gefördert werden überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Wie gefördert?
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 %.

Antragstellung:
Projektskizzen: bis 30. September (sowie bis 23. Sept 2022 formlose Anzeige beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium)
Projektanträge: ab Januar 2023

Projektträger/Ansprechpartner – Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Weitere Infos unter: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sanierung-kommunaler-einrichtungen-sjk.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Was wird gefördert?
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung – Förderung im Rahmen des Programmteils „Sanierung Nichtwohngebäude“ im Bereich „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“.

Wie gefördert?
Zuschuss (20 % der förderfähigen Ausgaben)

Antragstellung:
Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Weitere Infos unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise

Förderschwerpunkt 2: Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten

Förderschwerpunkt 3: übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung)

Wie wird gefördert?
Zuschuss, die Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bzw. 90 Prozent bei Finanzschwäche)

Antragstellung: Anträge können vom 15. Mai 2023 bis zum 15. August 2023 eingereicht werden.

Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/anpaso/

Energetische Stadtsanierung

Was wird gefördert?
Das Programm KfW 432 fördert Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier, konkret die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte und die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement. Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien in der Quartiersversorgung sowie Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf.

Ein optionales Themenfeld bei der Konzepterstellung sind Maßnahmen im Quartier zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel wie zum Beispiel:
– Maßnahmen, die zur nachhaltigen Gestaltung und Aufwertung von Grün-und Freiflächen dienen, indem sie die CO2-Aufnahme erhöhen, den Energieverbrauch reduzieren und/oder eine positive Wirkung auf das quartiersbezogene Mikroklima haben.
– Maßnahmen zur Erweiterung oder Modernisierung von wassersensiblen Gestaltungselementen im öffentlichen Raum und in der kommunalen Infrastruktur wie etwa Förderung der Regenwassernutzung, Flächenentsiegelung, Entlastung des Abwassersystems bei Starkregenereignissen, Grauwassernutzung, energieeffiziente Bewässerungsanlagen, Hitzeinseln im Quartier und sommerlicher Wärmeschutz in den Gebäuden.

Wie wird gefördert?
Zuschuss

Antragstellung:
Laufzeit – k.A.

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Quartiersversorgung/Förderprodukte/Energetische-Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-%28432%29/

Weitere Infos – Merkblatt https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000002110_M_432_Energetische_Stadtsanierung_Zuschuss.pdf

Städtebauförderung

Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.


Programmlinien:
– Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
– Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
– Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Wie wird gefördert?
Zuschuss (Förderbetrag mindestens 100.000 Euro; Förderhöchstgrenze für Verwaltungsgebäude max. 8 Millionen Euro)

Antragstellung:
Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. September zu stellen.

Projektträger/Ansprechpartner – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung


Weitere Infos –  Programmaufruf 2022 Staedtebaufoerderung_Programmaufruf_2022.pdf (mhkbg.nrw)


Förderprogramme Mobilität

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“

Was wird gefördert?
– Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (z.B. Mobilitätsstationen, Radabstellanlagen und Fahrradparkhäuser)

Wie wird gefördert?
Zuwendung

Antragstellung:
Laufzeit – bis 31.12.2027

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – ZUG gGmbH https://www.z-u-g.org/aufgaben/nationale-klimaschutzinitiative-nki/

Beratung durch Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) https://klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk

Weitere Infos – Richtlinie https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie.pdf


Förderprogramme Technologieförderung

progres.nrw Markteinführung

Was wird gefördert?
– Förderung von Elektromobilität (Konzepte, Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur) – Förderung von PV und Solarenergie – Förderung energieeffizienter Gebäude inklusive Wärme- und Kältenetze und -speicher

Wie wird gefördert?
Zuwendung

Antragstellung:
Laufzeit – bis 31.5.2025

Fristen – Antragstellung variierend je nach Förderbaustein: 4. Februar bis 20. November eines Jahres oder ganzjährig möglich.

Projektträger/Ansprechpartner – Bezirksregierung Arnsberg Förderung von Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)

Weitere Infos – Richtlinie https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_markteinfuehrung_breitenprogramm/index.php

Umweltinnovationsprogramm

Was wird gefördert?
Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter.

Wie wird gefördert?
Investitionszuschuss oder Zinszuschuss zur Kreditverbilligung

Antragstellung:
Laufzeit – k.A.

Fristen – ganzjährig

Projektträger/Ansprechpartner – Umweltbundesamt (UBA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Weitere Infos – Richtlinie https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen


Klimaresilientes Ruhrgebiet

Förderrichtlinie „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“

Was wird gefördert?

  • Flächenentsiegelung
  • Mulden-/Flächenversickerung
  • Mulden-Rigolen-Versickerung
  • Rigolenversickerung
  • Baumrigolen
  • Extensive Dachbegrünung
  • Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne
  • Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer
  • Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
  • Machbarkeitsstudien
  • Konzepte, Studien oder Analysen als fachliche Grundlage für die Festlegung von Betrachtungsräumen sowie die gegebenenfalls zugehörige Öffentlichkeitsarbeit und zugehörige Umweltbildung.
  • ggf. wasserwirtschaftliche Einzelprojekte

Wie wird gefördert? Zuschuss

Antragstellung
Kommunen, juristische und private Personen aus dem Regionalverband Ruhr

Fristen
ganzjährig

Ansprechpartner/Projektträger – Zukunftsinitiative Klima.Werk

Weitere Infos/Richtlinie https://www.klima-werk.de/klimafoerderung/kris_foerderung.html