Auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Anpassung an den Klimawandel in Kommunen zu finanzieren – mit Anpassungskonzepten, der Förderung von Personalmitteln und Dienstleistungen sowie investiven Maßnahmen für die Umsetzung. Dabei gibt es Programme, bei denen die Klimafolgenanpassung selbst im Vordergrund steht. Aber auch für einzelne Handlungsfelder der Klimafolgenanpassung stehen entsprechende Förderprogramme zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie die Förderprogramme thematisch sortiert.

Übergreifende Förderprogramme
Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement – A.1: Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben), A.2: Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben), A.3: Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung – Modul 1: Erstellung eines Konzeptes, Modul 2: Umsetzung eines Konzeptes
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Antragstellung:
Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist geschlossen.
Anträge konnten bis zum 28. Februar 2022 eingereicht werden.
Die Öffnung des Förderfensters für den Förderschwerpunkt B „Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung“ folgt im Jahr 2022. Das Antragsverfahren für Förderschwerpunkt A ist einstufig und für Förderschwerpunkts B zweistufig.
Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-den-klimawandel/
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme und Durchführung von Prozessen zum Aufbau einer Verwaltungsstruktur und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung im Sinn eines Qualitätsmanagementprozesses und Zertifizierungsverfahrens. Zum Beispiel Teilnahme am European Climate Adaptation Award.
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Antragstellung:
Wichtiger Hinweis: Es stehen nicht mehr genügend Haushaltsmittel zur Verfügung, um weitere Anträge bewilligen zu können. Lediglich in räumlich begrenzten Gebieten kann noch ein Förderzugang möglich sein. Weitere Informationen unter Projektaufruf „REVIER.GESTALTEN“.
Projektträger/Ansprechpartner – Projektträger Jülich https://www.ptj.de/projektfoerderung/wettbewerbe-nrw/qualitaetsmanagement-klimaanpassung
Weitere Infos – zum Förderaufruf
Leitfaden zur Förderung
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“
Was wird gefördert?
– Mobilität (zur Luftreinhaltung)
Wie wird gefördert?
Zuwendung
Antragstellung:
Laufzeit – bis 31.12.2027
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – ZUG GmbH www.z-u-g.org/aufgaben/nationale-klimaschutzinitiative-nki
Beratung durch Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) https://klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk
Weitere Infos – Richtlinie https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20211214_NKI_Kommunal-RL_0.pdf
Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen
Was wird gefördert?
Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen:
– Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
– Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur
Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen:
Wie wird gefördert?
Festbetragsfinanzierung
Antragstellung:
Laufzeit – 31.08.2024
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – zuständige Bezirksregierungen; weitere Informationen https://interkommunales.nrw/
Weitere Infos – Richtlinie https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=17899&ver=8&val=17899&sg=0&menu=1&vd_back=N
Dorferneuerung
Was wird gefördert?
– die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und der Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen und dörflichen Plätzen einschließlich zugehöriger Seitenbereiche
– Nahwärmeleitungen
– dörfliche Plätze, Freiflächen sowie von Ortsränder mit Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung
– dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen mit notwendigem Innenausbaus
– Mehrfunktionshäuser und Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working-Spaces“) mit notwendigem Innenausbaus
– besonders erhaltenswerte Bausubstanz, ortsbildprägende oder regionaltypische Gebäude sowie die Umgestaltung zu einem ortsbildprägenden oder regionaltypischen Erscheinungsbild mit notwendigem Innenausbau und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
– die Verlegung von Nahwärmeleitungen
– Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
– Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild,
– die Umnutzung dörflicher Bausubstanz unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild sowie des Innenausbaus,
– der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
– Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“
Wie wird gefördert?
Anteilsfinanzierung mit Höchstbetragsregelung (keine Kumulierbarkeit mit Bundesmitteln)
Antragstellung:
Antragsfrist für das Förderjahr 2022 endete am 30. September 2021. Zurzeit keine Anträge möglich.
Projektträger/Ansprechpartner https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung
Weitere Infos – Förderaufruf https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/21-05-18_Programmaufruf%20Dorferneuerung%202022.pdf
Städtebauförderung
Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.
Programmlinien:
– Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
– Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
– Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Wie wird gefördert?
Zuschuss (Förderbetrag mindestens 100.000 Euro; Förderhöchstgrenze für Verwaltungsgebäude max. 8 Millionen Euro)
Antragstellung:
Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. September 2021 zu stellen.
Projektträger/Ansprechpartner – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung
Weitere Infos – Programmaufruf 2022 Staedtebaufoerderung_Programmaufruf_2022.pdf (mhkbg.nrw)
Kommunal Invest/Plus
Was wird gefördert?
– Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
– allgemeinen Verwaltung
– öffentlichen Sicherheit und Ordnung
– Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
– Stadt- und Dorfentwicklung
– touristische Infrastruktur
– soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
– Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
– kommunale Verkehrsinfrastruktur
– Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
– Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.
Wie wird gefördert?
zinsvergünstigter Kredit
Antragstellung:
Laufzeit – k.A.
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – NRW.Bank www.nrwbank.de/kommunalinvest
Weitere Infos – https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKKommunal-Invest-NRWBANKKommunal-Invest-Plus/15198/nrwbankproduktdetail.html
IKK – Investitionskredit Kommunen
Was wird gefördert?
Der Investitionskredit KfW 208 umfasst Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Wie wird gefördert?
zinsvergünstigter Kredit
Antragstellung:
Laufzeit – k.A.
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Infrastruktur/F%C3%B6rderprodukte/Investitionskredit-Kommunen-(208)/
Weitere Infos – Merkblatt https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000070-M-Investitionskredit-Kommunen-208.pdf
LIFE – Programm für die Umwelt und Klimapolitik
Was wird gefördert?
– Strategien, Finanzierungs- und sonstige Instrumente sowie weitere übertragbare Lösungen
– für Einzelgebäude, Städte, ländliche Gebiete und Regionen
– in den Bereichen Stadtentwicklung, Bodenmanagement, Wassermanagement in Dürreregionen, Land-, Forst- und Tourismuswirtschaft, Infrastruktur, Küstenregionen
Wie wird gefördert?
Zuwendung
Antragstellung:
Abgabefrist für die Vollanträge (einstufiges Antragsverfahren ohne Skizzen) für ‚Standard Action Projects‘ (z.B. im Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung) war der 30. November 2021. Zurzeit sind keine Anträge möglich.
Projektträger/Ansprechpartner – Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) https://www.z-u-g.org/aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-ausschreibungen-2021/
Weitere Infos – Teilprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung:
https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/life/wp-call/2021-2024/call-fiche_life-2021-sap-clima_en.pdf
https://cinea.ec.europa.eu/life/climate-change-mitigation-and-adaptation_de
Förderprogramme Wasserwirtschaft
Förderprogramm Auen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“
Was wird gefördert?
– Projekte, die dazu beitragen, Flussauen an Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und als Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.
– Beispiele förderfähiger Maßnahmen:
Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen; Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze; Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse; Extensivierung der Auennutzung; Entwicklung naturnaher Uferbereiche; Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen;…
– Projektgebiete müssen in der Förderkulisse des Blauen Bandes liegen. Das sind die Bundeswasserstraßen und ihre Auen, in NRW vor allem der Rhein, die Oberweser und kleinere Abschnitte an Ems und Ruhr (siehe Kulissenkarte Blaues Band).
Wie wird gefördert?
Zuwendung in Höhe von bis zu 75% der Gesamtausgaben bzw. -kosten
Antragstellung
Laufzeit – seit 1. Februar 2019
Projektträger/Ansprechpartner – Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; Bundesamt für Naturschutz
Zweistufiges Antragsverfahren – 1. Projektskizze, 2. bei positivem Votum Aufforderung zu Projektantrag
Erklärvideo zur Antragstellung
Weitere Infos – Richtlinie https://www.bfn.de/blauesband/foerderprogramm-auen.html
Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie
Was wird gefördert?
– Grundsätzliche oder überregionale Planung
– Untersuchungen zur Hochwassergefährdung
– Wasserbauliche Maßnahmen
– Flächenbereitstellung
– Öffentlichkeitsarbeit
– Bildungsarbeit
Wie wird gefördert?
Zuwendung
Antragstellung:
Laufzeit – 30.04.2022
Fristen – Stichtag für Antragstellung/Bedarfsanmeldungen bei der jeweiligen Bezirksregierung ist der 30.10. eines Jahres, der letzte Stichtag war 2021. Zurzeit sind keine Anträge mehr möglich.
Projektträger/Ansprechpartner – zuständige Bezirksregierungen
Weitere Infos – Richtlinie https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?print=1&anw_nr=7&val=&ver=0&vd_id=16335&keyword=
Förderprogramme Grüne Infrastruktur und Forstwirtschaft
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Was wird gefördert?
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben), die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.
Folgende Teilvorhaben können gesondert beantragt werden: Voruntersuchung, Hauptvorhaben, Wissenschaftliche Begleitung.
Förderschwerpunkte
- Artenvielfalt bewahren
- Biotope schützen
- Ökologische Stadterneuerung stärken
- Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern
- dem Klimawandel begegnen
Wie wird gefördert?
Zuschuss – Das Hauptvorhaben kann bis zu zwei Dritteln der Gesamtausgaben gefördert werden. Die Ausgaben für Voruntersuchung und wissenschaftliche Begleitung können in voller Höhe bezuschusst werden.
Antragstellung
Laufzeit seit 16. Dezember 1987
Zweistufiges Antragsverfahren – 1. Projektskizze, 2. bei positivem Votum Aufforderung zu Projektantrag
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Weitere Infos – Richtlinie https://www.bfn.de/foerderung/e-e-vorhaben/aus-marginalspalte/richtlinien-zur-foerderung.html
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten:
– Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
– Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
– Sichern von Ökosystemleistungen
– Stadtnatur (neuer Schwerpunkt)
– weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Ziel des des neuen Programmschwerpunkts „Stadtnatur“ ist die Erhöhung des Anteils an naturnahen, arten- und strukturreichen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und die Verbesserung der biodiversitätsfördernden Durchgrünung von Städten und Gemeinden (u.a. durch naturnahe Gestaltung und fachgerechte Pflege von Grün- und Freiflächen). Ein weiteres Ziel ist die Bewusstseinsbildung: der Wert und die Bedeutung von Stadtnatur soll z. B. durch zielgruppenspezifische Aktivierungs- und Beteiligungsformate sowie Bildungsangebote vermittelt werden. Das dritte Förderziel ist die Erstellung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt einschließlich der Durchführung beispielhafter Maßnahmen.
Wie wird gefördert?
Zuschuss in Höhe von bis zu 75 % (bei bei Vorliegen eines außerordentlichen Bundesinteresses oder Finanzschwäche auch höher)
Antragstellung
Die Förderrichtlinien gelten seit August 2018, aktuelle Fassung von Juli 2021 (Ergänzung Schwerpunkt „Stadtnatur“).
Projektträger „Leben, Natur, Vielfalt“ beim Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) – Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Zweistufiges Antragsverfahren – 1. Projektskizze, 2. bei positivem Votum Aufforderung zu Projektantrag
Erklärvideo zur Antragstellung
Weitere Infos – Richtlinien: https://biologischevielfalt.bfn.de/fileadmin/NBS/documents/Bundesprogramm/BPBV_23022018.pdf
Informationen zum Programmschwerpunkt „Stadtnatur“: https://biologischevielfalt.bfn.de/bundesprogramm/foerderschwerpunkte/stadtnatur.html
Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald
Was wird gefördert?
Umbau von Reinbeständen in Mischbestände sowie notwendige Vorarbeiten und Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz.
Wie wird gefördert?
Zuschüsse auf Festbetragsbasis
Antragstellung:
Zur Beachtung: zum 31.12.2020 ist die Körperschaftswald-Richtlinie ausgelaufen. Anträge können dennoch auf den Formularen der ausgelaufenen Richtlinie gestellt werden. Eine Bewilligung oder eine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist jedoch bis auf weiteres nicht möglich.
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – Landesbetrieb Wald und Holz NRW / Revierförster oder zuständiges Regionalforstamt
Weitere Infos – https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/
Waldklimafonds
Was wird gefördert?
1. Anpassung der Wälder an den Klimawandel
2. Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Bindung von Wäldern
3. Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte
4. Forschung einschließlich Monitoring zur Unterstützung der in den Nummern 1. und 2. aufgeführten Förderziele und Information und
5. Kommunikation zur Unterstützung der in den Nummern 1., 2. und 3. aufgeführten Förderziele
Wie wird gefördert?
Zuwendung
Antragstellung:
Laufzeit – die Laufzeit wurde bis zum 31.12.2022 verlängert (https://www.waldklimafonds.de/fileadmin/wkf/dateien/downloads/BAnz_AT_30.03.2021_B2.pdf)
Fristen – siehe Förderaufrufe
Projektträger/Ansprechpartner – Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) https://www.fnr.de/projektfoerderung/waldklimafonds/?__mstto=702
Weitere Infos – Richtlinie https://www.waldklimafonds.de/fileadmin/wkf/dateien/downloads/WKF_F%C3%B6RiLi_2017-03-20.pdf
Förderrichtlinie Extremwetterfolgen
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
– die Überwachung der Borkenkäferpopulation mit Fallen,
– die Aufarbeitung befallenen Holzes (z.B. Hacken, Entrinden) zur Herabsetzung der Bruttauglichkeit,
– der Transport von Holz in Rinde aus dem Wald in Trocken- oder Nasslager,
– sonstige Maßnahmen zur Herabsetzung der Bruttauglichkeit von Holz, Restholz und Reisig (z.B. Hacken),
– Anlage und Betrieb von Holzlagerplätzen zur Lagerung des aus dem Wald gebrachten Kalamitätsholzes in Rinde.
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Antragstellung:
Laufzeit – 31.12.2023
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/extremwetter
Weitere Infos – Richtlinien https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Waldbesitz/Dokumente/Foerdermassnahmen/Ex-RL-Richtlinientext-und-Anlage-LESEFASSUNG-19-06-2020.pdf
Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt 1: Beratung und Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen
Förderschwerpunkt 2: Investive Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Förderschwerpunkt 3: Kampagnen und Weiterbildungen zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastungen im Bereich der Sozial- und Bildungsarbeit
Wie wird gefördert?
Zuschuss mit Förderquoten bis zu 90 Prozent.
Antragstellung:
Die Förderrichtlinie gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2023 und soll auch danach fortgesetzt und verstetigt werden. Die Öffnung für neue Anträge soll noch in 2022 erfolgen. Die geförderten Vorhaben müssen bis zum 1. Juli 2023 abgeschlossen sein.
Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/
Städtebauförderung
Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.
Programmlinien:
– Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
– Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
– Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Wie wird gefördert?
Zuschuss (Förderbetrag mindestens 100.000 Euro; Förderhöchstgrenze für Verwaltungsgebäude max. 8 Millionen Euro)
Antragstellung:
Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. September 2021 zu stellen.
Projektträger/Ansprechpartner – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung
Weitere Infos – Programmaufruf 2022 Staedtebaufoerderung_Programmaufruf_2022.pdf (mhkbg.nrw)
Förderprogramme Liegenschaften und Quartiere
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Was wird gefördert?
Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung – Förderung im Rahmen des Programmteils „Sanierung Nichtwohngebäude“ im Bereich „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“.
Wie gefördert?
Zuschuss (20 % der förderfähigen Ausgaben)
Antragstellung:
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Weiteres Infos unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkt 1: Beratung und Konzepte zur Anpassung an den Klimawandel in sozialen Einrichtungen
Förderschwerpunkt 2: Investive Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
Förderschwerpunkt 3: Kampagnen und Weiterbildungen zur Sensibilisierung für den Umgang mit klimabedingten Belastungen im Bereich der Sozial- und Bildungsarbeit
Wie wird gefördert?
Zuschuss mit Förderquoten bis zu 90 Prozent.
Antragstellung:
Die Förderrichtlinie gilt aktuell bis zum 31. Dezember 2023 und soll auch danach fortgesetzt und verstetigt werden. Die Öffnung für neue Anträge soll noch in 2022 erfolgen. Die geförderten Vorhaben müssen bis zum 1. Juli 2023 abgeschlossen sein.
Weitere Infos – Förderaufruf: https://www.z-u-g.org/aufgaben/klimaanpassung-in-sozialen-einrichtungen/
Energetische Stadtsanierung
Was wird gefördert?
Das Programm KfW 432 fördert Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier, konkret die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte und die Begleitung durch ein Sanierungsmanagement. Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, naturschutzfachlicher, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien in der Quartiersversorgung sowie Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf.
Ein optionales Themenfeld bei der Konzepterstellung sind Maßnahmen im Quartier zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel wie zum Beispiel:
– Maßnahmen, die zur nachhaltigen Gestaltung und Aufwertung von Grün-und Freiflächen dienen, indem sie die CO2-Aufnahme erhöhen, den Energieverbrauch reduzieren und/oder eine positive Wirkung auf das quartiersbezogene Mikroklima haben.
– Maßnahmen zur Erweiterung oder Modernisierung von wassersensiblen Gestaltungselementen im öffentlichen Raum und in der kommunalen Infrastruktur wie etwa Förderung der Regenwassernutzung, Flächenentsiegelung, Entlastung des Abwassersystems bei Starkregenereignissen, Grauwassernutzung, energieeffiziente Bewässerungsanlagen, Hitzeinseln im Quartier und sommerlicher Wärmeschutz in den Gebäuden.
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Antragstellung:
Laufzeit – k.A.
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Quartiersversorgung/Förderprodukte/Energetische-Stadtsanierung-Zuschuss-Kommunen-%28432%29/
Weitere Infos – Merkblatt https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000002110_M_432_Energetische_Stadtsanierung_Zuschuss.pdf
Städtebauförderung
Was wird gefördert?
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur, sind verpflichtende Fördervoraussetzung für alle Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.
Programmlinien:
– Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
– Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
– Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
Wie wird gefördert?
Zuschuss (Förderbetrag mindestens 100.000 Euro; Förderhöchstgrenze für Verwaltungsgebäude max. 8 Millionen Euro)
Antragstellung:
Förderanträge für die Städtebauförderung sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 30. September zu stellen.
Projektträger/Ansprechpartner – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/programme-der-staedtebaufoerderung
Weitere Infos – Programmaufruf 2022 Staedtebaufoerderung_Programmaufruf_2022.pdf (mhkbg.nrw)
Förderprogramme Mobilität
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“
Was wird gefördert?
– Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (z.B. Mobilitätsstationen, Radabstellanlagen und Fahrradparkhäuser)
Wie wird gefördert?
Zuwendung
Antragstellung:
Laufzeit – bis 31.12.2027
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – ZUG gGmbH https://www.z-u-g.org/aufgaben/nationale-klimaschutzinitiative-nki/
Beratung durch Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) https://klimaschutz.de/service/das-beratungsangebot-des-skkk
Weitere Infos – Richtlinie https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/20211214_NKI_Kommunal-RL_0.pdf
Kälte-Klima-Richtlinie
Was wird gefördert?
Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie Klimaanlagen in Bussen und Bahnen mit CO2 als Kältemittel.
Wie wird gefördert?
Zuwendung
Antragstellung:
Laufzeit – 1.12.2020 bis 31.12.2023
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html
Weitere Infos – Richtlinie (Novellierung 30.11.2020) www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?4
Förderprogramme Technologieförderung
progres.nrw Markteinführung
Was wird gefördert?
– Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
– Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlagen
– elektrische Lastenfahrräder
– gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
– Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
– oberflächennahe Geothermie
– Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge
– stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit neu zu errichtenden PV-Anlagen
– thermische Solaranlagen
– Umsetzungsberatung und -konzepte (Mobilität)
– Wärme- und Kältespeicher
– Wärme- und Kältenetze
– Wärmeübergabestationen
– Wasserkraftanlagen
Wie wird gefördert?
Zuwendung
Antragstellung:
Laufzeit – bis 31.5.2025
Fristen – Antragstellung variierend je nach Förderbaustein: 4. Februar bis 20. November eines Jahres oder ganzjährig möglich.
Projektträger/Ansprechpartner – Bezirksregierung Arnsberg Förderung von Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht | Bezirksregierung Arnsberg (nrw.de)
Weitere Infos – Richtlinie https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=84420180412103137904
Umweltinnovationsprogramm
Was wird gefördert?
Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter.
Wie wird gefördert?
Investitionszuschuss oder Zinszuschuss zur Kreditverbilligung
Antragstellung:
Laufzeit – k.A.
Fristen – ganzjährig
Projektträger/Ansprechpartner – Umweltbundesamt (UBA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Weitere Infos – Richtlinie https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen
Strukturwandelförderung Rheinisches Revier
Projektaufruf „REVIER.GESTALTEN“
Was wird gefördert?
In den Feldern „Ressourcen und Agrobusiness“, „Raum und Infrastruktur“ sowie „Innovation und Bildung“ sind unter anderem Beiträge und Anträge zu folgenden Themen möglich:
• Nachhaltige Land-/Ernährungswirtschaft – Klima, Resilienz, Innovation, Biodiversität
• Klimaanpassungsmaßnahmen
• Grüne Infrastruktur – Vorhaben für Erhalt, Wiederherstellung, Aufwertung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Flächen
Wie wird gefördert?
Zuwendung – Der Fördersatz variiert nach identifizierten Förderzugängen bzw. den spezifischen Rahmenbedingungen der Antragstellenden.
Antragstellung
Der Programmaufruf richtet sich an das Rheinische Revier, dazu gehören die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach.
Fristen – dritte Einreichungsfrist läuft vom 1.2.2022 bis 30.6.2022.
Ansprechpartner/Projektträger – Projektträger Jülich (PtJ)
Weitere Infos/Richtlinie 20210427_aufruf_reviergestalten_1.pdf (rheinisches-revier.de)
KoMoNa – Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen
Was wird gefördert?
Konzeptionelle Maßnahmen zur Umsetzung der DNS:
• Kommunale Nachhaltigkeitskonzepte
• Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
• Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Teilhabe
• Nachhaltigkeitsbezogene Wettbewerbe und Kampagnen
• Außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte (Fokus: Jugendliche und junge Erwachsene)
Investive Maßnahmen zur Umsetzung der umweltbezogenen Ziele der DNS:
• Nachhaltige, biodiversitätsfördernde Gestaltung von Flächen, Dächern und Fassaden
• Maßnahmen für mehr Umweltgerechtigkeit in Quartieren und Stadtteilen
• Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
• Naturnahe Gestaltung / Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern
• Beiträge zu einem biodiversitätsfördernden, umweltfreundlichen und nachhaltigen Tourismus
• Außerschulische Umwelt- und Naturschutzbildung
Wie wird gefördert?
Zuwendung (Förderquote für finanzschwache Kommunen bis zu 90%)
Antragstellung
Antragsberechtigte Kommune in NRW (Rheinisches Revier):
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Kreis Neuss
Stadt Mönchengladbach
Städteregion Aachen
Laufzeit – bis 31.12.2024
Fristen – zweiter Förderaufruf: 15.2. bis 15.5.2022 (Einreichen von Projektskizzen. Bei positiver Bewertung erfolgt in der zweiten Stufe im Herbst die Aufforderung zur Vorlage eines formalen Förderantrags.)
Projektträger/Ansprechpartner – Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Weitere Infos – Richtlinie www.z-u-g.org/aufgaben/kommunale-modellvorhaben-in-strukturwandelregionen-komona